Sonntag, 6. April 2014

Im Namen des Volkes? Ist etwa nur die CDU/CSU das Volk?

Das Bundesverfassungsgericht schéint für die CDU/CSU nicht viel mehr als eine lästige Institution zu sein. Jedenfalls solange es Urteile spricht, die nicht ihren christlich-moralischen Wertvorstellungen entspricht!
"Spricht das Gericht seine Urteile nicht im Sinne mein,
Dann schränk ich halt seine Rechte ein!"
Einmal mehr zeigt die CDU/CSU ihr wahres Gesicht. Nicht nur, dass sie am laufenden Band Gesetze erlassen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden, weil das Bundesverfassungsgericht sie nämlich eines nach dem anderen kassiert und der Politik ins Stammbuch schreibt, sie hätte die Gesetze eben verfassungskonform zu schreiben, glauben (sie sind ja eben dem Namen nach "chrsitlich") ausgerechnet diese konservativen Marktfetischisten, sich über das Verfassungsgericht stellen zu können und zu bestimmen, was verfassungsgemäß ist und was nicht? Das, meine Damen und Herren Geschworenen, äh sorry, Verfassungsrichter, schlägt dem Faß der Demokratie die Krone der Freiheit in die Fresse!
Wer jetzt noch glaubt, diese Volksvertreter würden den Willen des Volkes vertreten (obwohl sie ihn eher zertreten), der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten, oder an den Weihnachtsmann!
Obwohl es schont seltsam anmutet, dass ausgerechnet die Politik die Richterposten nach Proporz verteilt und quasi unter der Hand verscherbelt, erregt man sich von Seiten der Union ganz besonders über einen gewissen Peter Huber, seines Zeichens ehedem Innenminister in Thüringen (und zwar von der CDU, wohlgemerkelt). Er hat wohl die eben erst neu erfundene Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl gekippt, nachdem schon die Fünf-Prozent-Hürde gefallen war!
Das kam bei seinen früheren Parteifreunden nicht gut an, wie der Spiegel Online schreibt, denn die werfen ihm nun vor, "er tue so, als hätte er nie etwas mit der Union zu tun gehabt".
Nun kann man den Unmut bei den stramm Konservativen ja durchaus nachvollziehen, wenn auch nicht so ganz verstehen. Schließlich darf man einem Verfassungsrichter nicht das Recht absprechen, schlauer zu werden und einstige Fehler einzusehen. Das ist natürlich nur eine Vermutung, aber ganz von der Hand zu weisen ist sie nicht. Wenn jemandem bewusst wird, mit wem er sich da eingelassen hatte und nun nichts mehr davon wissen will, darf er sich ruhig distanzieren.
Andererseits erkennt man nun auch klar, dass (nicht nur) die CDU/CSU mit der Entsendung "ihrer" Richter in die diversen Senate, lediglich ein Ziel verfolgt - Urteile im Sinne ihrer eigenen ideologischen Vorstellungen herbei zu führen! Das tut natürlich auch die SPD, aber solange das beide groén Parteien tun, sollte die Rechtsprechung in der Regel, wenn schon nicht immer gerecht, so doch wenigstens ausgewogen sein.
Man muss aber auch die Frage in den Raum stellen, wie extrem und unredlich muss eigentlich die permanente Verletzung der Verfassung durch die Regierungsparteien sein, wenn die Verfassungsrichter die Meinung vertreten, dieser Art des regierens einen Riegel vorschieben und die Politik derart maßregeln zu müssen?
Wieder einmal steh ich mit ein wenig Ver-, aber auch Bewunderung vor unserem Bundesverfassungsgericht und erlaube mir die Anmerkung, dass es schon recht bemerkenswert ist, wenn ehemalige, man kann durchaus sagen abgehalfterte und abgeschobene, Parteipolitiker in ihrem neuen Amt plötzlich erkennen, um was es bei Freiheit und Demokratie eigentlich wirklich geht und nicht das tun, was die Politik von ihnen erwartet - nämlich alles abnicken und dann ist es gut! 
Und weiter dürfen wir uns fragen, ob das immer gut geht, diese Wandlung vom konservativen, neoliberalen, oder spezialdemokratischen Saulus, hin zum freiheitlichen und demokratischen, Paulus, der die Verfassung unseres Landes gegen die unseligen Einflüsse der Parteien, der Wirtschafts- und Interessenverbände und nicht zuletzt der Lobbyisten schützt und verteidigt?
Es könnte auch anders kommen! Aber es wird garantiert nicht besser, wenn die Rechte dieses Verfassungsgerichtes beschnitten und den Wünschen der Union geopfert werden. Man kann darüber nachdenken, wie man die Wahl der Verfassungsrichter vom Einfluss der Politik befreit und sie vor anderen Einflussnahmen schützt. Aber man darf die Arbeitfähigkeit und die Unabhängigkeit unserer Verfassungsrichter niemals begrenzen!
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